Überlegungen zum „Rechtsruck“ und zu Rassismus in Deutschland
Von Neo Biota
In ganz Europa werden Grenzen dichtgemacht, Rechte von Asylsuchenden ausgehebelt, Schiffe mit aus der Seenot Geretteten nicht an Land gelassen oder Menschen gar nicht erst aus der Seenot gerettet, Geflüchtete und Geflüchtetenunterkünfte attackiert, Menschen in Lagern gefangen gehalten und in der “Zeit” wird darüber diskutiert, ob es sinnvoll sei, übers Mittelmeer Flüchtende vor dem Ertrinken zu retten ((Vgl. Lobenstein, Caterina und Lau, Mariam: “Oder soll man es lassen? Private Helfer retten Flüchtlinge und Migranten im Mittelmeer aus Seenot. Ist das legitim? Ein Pro und Contra” (2018). https://www.zeit.de/2018/29/seenotrettung-fluechtlinge-privat-mittelmeer-pro-contra, letzter Zugriff: 01.09.2018.)). Europa rückt nach rechts, so der Tenor, seit das mit der angeblichen “Flüchtlingskrise” begann. Und obwohl alle außerhalb von AfD und PEGIDA (und einigen aktuell weniger präsenten rechtsradikalen Organisationen) sich gegen einen “Rechtsruck” aussprechen, scheint selbiger unaufhaltsam. Wie ist das möglich?
Mit “Rassismusvirus” verseuchte Geflüchtete?
Problem, so tönt es aus allen politischen Lagern, sei die mangelnde Integrationsbereitschaft der angekommenen Geflüchteten. Die fehlende demokratische Grundbildung. Der Machismus. Die Kriminalität. Und natürlich der Islam beziehungsweise der “Islamismus”. Die deutsche Bevölkerung habe Angst, und das nicht zu Unrecht. Ihr Sicherheitsgefühl sei erschüttert. Sie hätten Angst um ihre materielle Sicherheit, Angst vor Gewalttaten und vor antidemokratischem Gedankengut. Dies führe anders gesagt zu einem “Rechtsruck” in der Bevölkerung. Die Anwesenheit der Geflüchteten führe also dazu, dass Menschen sich wieder mehr an extrem rechtem Gedankengut orientierten. Deshalb müsse mensch diese Sorgen ernst nehmen und entsprechend handeln, die “schlechten” Elemente, kriminelle, sonstwie “verhaltensauffällige” und “unberechtigterweise” hier seiende Menschen möglichst schnell und konsequent abschieben und die Integration der anderen forcieren. So forderte Regierungssprecher Steffen Seibert bereits 2010,
Ausländer[*innen] [sollten] möglichst schnell in die Wertevorstellungen, die Gesellschaft, den Arbeitsmarkt und die Sprache in Deutschland hineinfinden. Je besser uns das gelingt, desto mehr werden wir allen, die rechtsextreme oder noch schlimmere Gedanken haben, den Boden entziehen. ((Riegen, Marc-Oliver von: “Rechtsruck in Deutschland? Ausländerfeindlichkeit nimmt zu” (2010). https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/rechtsruck-in-deutschland–auslaenderfeindlichkeit-nimmt-zu-3530342.html, letzter Zugriff: 01.09.2018.))
Nach dieser Argumentation tragen die noch nicht integrierten Geflüchteten also selbst die Verantwortung für die immer stärkere Ablehnung ihnen gegenüber. Ihre Anwesenheit scheint extrem rechtes, also auch rassistisches Gedankengut zu befördern. Rassismus und extrem rechtes Gedankengut kann also nach (mehrheits-)gesellschaftlichem Konsens nur bekämpft werden, indem die Menschen, die von den nach rechts gerückten Menschen als störend empfunden werden, verschwinden. Die deutsche Bevölkerung wird offenbar immer dann von rechtem Gedankengut und Rassismus befallen, wenn sie auf Leute trifft, die nicht so sind wie sie selbst. Offenbar tragen geflüchtete und sonstwie “auffällige” Menschen einen “Rassismusvirus” bei sich, der dann die deutsche Bevölkerung befällt. Könnte es da nicht alternativ so sein, dass Deutschland ein größeres Rassismusproblem hat als bisher angenommen? Und was hat Rassismus mit dem “Rechtsruck” zu tun?
Integration und Assimilation
Beleuchten wir erst einmal die Forderung nach Integration. “Integration” bedeutet im eigentlichen Sprachsinn die Aufnahme von Menschen in eine soziale Ordnung, d. h. die Gesellschaft, zu der eine Person dazustößt, hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Person in ihrer Mitte aufgenommen wird. Die heutige Forderung nach Integration richtet sich aber nicht an die deutsche Gesellschaft, sondern an die Geflüchteten und sonstige Migrant*innen selbst, sowie zugleich – und das entbehrt jedweder Logik – auch an nicht weiße Deutsche. Wie Steffen Seibert und die meisten gesellschaftlich relevanten Akteur*innen fordern, sollten Geflüchtete möglichst schnell deutsch lernen und sich an die hier herrschende Werteordnung anpassen und zwar so sehr, dass extrem Rechten und Rassist*innen der “Boden [entzogen]” wird.
Früher wurde diese Form der Anpassung “Assimilation” genannt. Von dazustoßenden Menschen wird erwartet, dass sie dafür Sorge tragen, dass sie sich von den anderen Menschen in dieser sozialen Ordnung nicht mehr unterscheiden, also durch nichts “auffallen”. Diese Forderung ist in vielerlei Hinsicht unmöglich zu erfüllen, da sie eine Homogenität einer Mehrheit suggeriert, die es nicht gibt. Nicht nur Steffen Seibert und die Bundesregierung haben heutzutage ein solches Verständnis von Integration, sondern dieses Verständnis scheint Konsens bei den meisten gesamtgesellschaftlich relevanten Akteur*innen in Deutschland zu sein.
Laut Steffen Seibert scheint Assimilation auch die Lösung für Rassismus und Rechtsextremismus zu sein. Nach seiner Logik muss dafür gesorgt werden, dass es niemanden mehr gibt, an dem*der sich Rassist*innen stören könnten. Die Opfer von Hass und Benachteiligung ziehen laut ihm berechtigterweise den Hass anderer Menschen auf sich und sollten sich schleunigst so verändern und wie die rassistischen Menschen werden, damit es für diese Menschen keinen Grund mehr gibt, sie zu hassen. Dabei bedenken Seibert und all die anderen, die Assimilation als Lösung für Rassismus und Rechtsextremismus halten, wohl nicht, dass für eine perfekte Assimilation an deutsche weiße Rassist*innen auch weiß werden nötig wäre, strukturell eine Assimilation für viele also gar nicht möglich ist. ((Tatsächlich wird eine Assimilation ja auch nur von Menschen gefordert, denen diese nicht möglich ist. Weiße Migrant*innen beispielsweise aus den USA, Schweden, Großbritannien, Frankreich, usw. sehen sich deutlich seltener mit der Forderung nach Assimilation konfrontiert und eine öffentliche Debatte darüber, dass sie sich gefälligst assimilieren sollen, gibt es nicht! Natürlich gibt es aber auch unter weißen Migrant*innen Menschen, die sich der ständigen Forderung nach Assimiliation ausgesetzt sehen: Das sind vor allem Migrant*innen aus Osteuropa, sowie Angehörige marginalisierter Minderheiten, beispielsweise Jüd*innen oder Sinti und Rom*nija.))
Die Verbreitung von Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland
Wie sieht es denn allgemein in Deutschland mit Rassismus aus? Als 2002 zum ersten Mal die Leipziger “Mitte”-Studie ((Die “Mitte”-Studien werden seit 2002 alle zwei Jahre durchgeführt und untersuchen autoritäre und rechtsextreme Einstellungen in Deutschland. Vgl. Decker, Oliver; Kiess, Johannes; Brähler, Elmar (Hrsg.): Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland. Die Leipziger “Mitte”-Studie 2016. Gießen: Psychosozial-Verlag 2016. )) durchgeführt wurde, stellte sich heraus, dass circa 10% der Deutschen explizit rechtsextreme Einstellungen haben und circa 30% ausländer*innenfeindlich sind ((Decker et al.: Die enthemmte Mitte S. 14.)). 2016 dann stellte die “Mitte”-Studie im Hinblick auf das Erstarken der AfD und die steigende Anzahl an Angriffen auf Geflüchtete und Geflüchtetenunterkünfte fest:
Die aktuelle Studie fördert angesichts dessen einen überraschenden Befund zutage: Hinsichtlich der Verbreitung der klassischen Einstellungen, die Rechts-extremismus charakterisieren, fällt die Steigerung von Vorurteilen nur gering aus. […] Die jüngsten Veränderungen im Parteiensystem zeigen weniger einen neuerlichen Anstieg fremdenfeindlicher und autoritärer Einstellungen […] an, vielmehr findet das seit Jahren vorhandene […] Potenzial jetzt eine politisch-ideologische Heimat. ((Decker et al.: Die enthemmte Mitte S. 7f.))
Dabei konstatiert die “Mitte”-Studie, dass der Grad der Politisierung derjenigen, die rechtsextrem und gruppenbezogen menschenfeindlich eingestellt sind, über die letzten Jahre hinweg angestiegen ist, ebenso der Grad der Radikalisierung. Es ließe sich jedoch auch bei denen, die Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ablehnen, eine größere Politisierung und ein größeres Einmischen feststellen. ((Vgl. Decker et al.: Die enthemmte Mitte S. 20.))
Lippenbekenntnis Antirassismus
Dennoch gibt es wenig Grund zur Freude. Die Studie legt Menschen gruppenbezogen menschenfeindliche Aussagen vor, denen diese dann mehr oder weniger zustimmen oder die sie mehr oder weniger ablehnen können. Es werden also nur Aussagen von Menschen bewertet, nicht ihre Handlungen. Zusätzlich sind die Fragen nicht so subtil gestellt, als dass die befragten Personen nicht erahnen können, was der Hintergrund der Befragung ist. Mit dieser Studie kann eher der Grad der Tabuisierung gewisser Aussagen gemessen werden als die tatsächlichen Ansichten von Personen. Eine Person kann einer bestimmten Meinung sein, aber wissen, dass diese “verboten” ist und entsprechend bei der Befragung das angeben, von dem sie ausgeht, dass es als positiv bewertet wird. So ist ein deutlich höherer Anteil an rassistisch denkenden und/oder handelnden Menschen in Deutschland möglich wenn nicht sogar wahrscheinlich.
Insbesondere die Diskrepanz zwischen Worten und Taten ist ein häufig beobachtetes Phänomen. Denn auch wenn eine pauschale Verunglimpfung von “Ausländer*innen” inzwischen weitgehend tabuisiert ist und in den Studien der letzten Jahre stark zurückgegangen ist, so ist doch eher von einem Lippenbekenntnis zu reden als von einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit Rassismus, bei der den Betroffenen ernsthaft zugehört wird. So sind die Reaktionen auf die Rassismus-Erfahrungen in Deutschland, die über den Hashtag #metwo (( #metwo ist ein Hashtag auf Twitter, über den Menschen ihre Erfahrungen mit Rassismus in Deutschland erzählen.)) berichtet wurden, von scharfer Ablehnung, Unterstellungen, Verdrehen des Gesagten, Leugnung bzw. Absprechen der geschilderten Erfahrungen, rassistischen oder pauschalisierenden Gegenvorwürfen – wie sich nicht integrieren zu wollen – und dem Vorwurf von “reverse racism” ((“Reverse racism” bezeichnet die Kritik Weißer an Schwarzen antirassistischen Initiativen und Kritiken als Rassismus gegenüber Weißen. Vgl. Wikipedia: “Reverse racism”. https://en.wikipedia.org/wiki/Reverse_racism, letzter Zugriff: 01.09.2018 und Fabello, Melissa A.: “Why reverse oppression can’t exist” (2015). https://everydayfeminism.com/2015/01/reverse-oppression-cant-exist/, letzter Zugriff: 01.09.2018.. Bestes Beispiel für Positionen, die “reverse racism” unterstellen, ist der Artikel “#MeTwo-Debatte. Hauptsache, ihr favt meine Tweets” vom Rassisten Jan Fleischhauer. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/metwo-debatte-hauptsache-ihr-favt-meine-tweets-a-1221348.html, letzter Zugriff: 01.09.2018.)) geprägt. ((Vgl. u. a. Fleischhauer, Jan: “#MeTwo-Debatte. Hauptsache, ihr favt meine Tweets” (2018). http://www.spiegel.de/politik/deutschland/metwo-debatte-hauptsache-ihr-favt-meine-tweets-a-1221348.html, letzter Zugriff: 01.09.2018, und Zeit Online: “#MeTwo-Debatte. Christian Lindner findet Alltagsrassismus-Debatte zu einseitig” (2018). https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/metwo-rassismus-deutschland-reaktionen-christian-lindner, letzter Zugriff: 01.09.2018.)) Gleiches ließ sich auch bei den Rassismus-Vorwürfen des ehemaligen Nationalspielers Mesut Özil gegen den DFB und seine Fans beobachten, die Initialzündung für den #metwo-Hashtag waren. ((Vgl. u. a. Raecke, Daniel: “Die Abwehr steht. “Rassismus” in der öffentlichen Debatte” (2018). http://www.spiegel.de/sport/fussball/rassismus-keule-und-andere-sprechverbote-toni-kroos-und-mesut-oezil-a-1223549.html, letzter Zugriff: 01.09.2018, Welt: “Nicht alle Deutschen sind rassistisch” (2018). https://www.welt.de/politik/deutschland/article180566414/Lady-Bitch-Ray-Nicht-alle-Deutschen-sind-rassistisch.html, letzter Zugriff: 01.09.2018, Kreiszeitung: “Funkstille nach Özil-Rücktritt: Jetzt äußert sich Löw – auch zum Rassismus-Vorwurf” (2018), https://www.kreiszeitung.de/sport/fussball/mesut-oezil-jogi-loew-aeussert-sich-zu-ruecktritt-und-rassismus-vorwuerfen-zr-10143391.html, letzter Zugriff: 29.08.2018 uvm.))
Diejenigen, die am meisten Gehör bekamen und bekommen, waren und sind Weiße oder Schwarze und People of Colour, die die geäußerten Kritiken für übertrieben halten. Dabei gibt es viele andere Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen, die seit Jahren zu Rassismus in Deutschland forschen und Rassismus dokumentieren und wenig bis kein Gehör dafür bekommen. (( Eine Aufzählung von antirassistischen Inititativen und Publikationen findest du am Ende der Seite.)) Daniel Raecke spricht von einer Tabuisierung von Rassismus in der deutschen Mehrheitsgesellschaft, die zu dem paradoxen Effekt geführt habe, dass Rassismus zu so einem schwerwiegenden Vorwurf wurde, dass die Benennung desselben in die Kritik gerät anstatt das benannte rassistische Verhalten. ((Raecke, Daniel: “Die Abwehr steht. “Rassismus” in der öffentlichen Debatte” (2018). http://www.spiegel.de/sport/fussball/rassismus-keule-und-andere-sprechverbote-toni-kroos-und-mesut-oezil-a-1223549.html, letzter Zugriff: 01.09.2018.)) Ich würde zusätzlich sagen, dass zwar Rassismus an sich verurteilt wird, aber es keine Bereitschaft gibt, sich selbstkritisch mit Rassismus tatsächlich auseinanderzusetzen und den Betroffenen zuzuhören und ihre Berichte und Vorwürfe als möglich in Betracht zu ziehen. Anders formuliert verbittet sich die deutsche Mehrheitsgesellschaft Rassismusvorwürfe, da sie bereits erkannt habe, dass Rassismus doof ist. Dass sie sich weiter rassistisch verhalte, sei gar nicht möglich, schließlich sei sie ja gegen Rassismus.
Faktor Staatsbürger*innschaft und Etabliertenvorrechte
Diese Tabuisierung schlägt sich auch in diversen Studien nieder: Pauschale Abwertungen aller “Ausländer*innen” finden sich deutlich seltener als noch 2002. Dafür hat sich der Rassismus “differenziert”: einzelne Gruppen werden mit mehr Abwertung betrachtet, zum Beispiel Sinti und Rom*nija, Muslima*e oder Geflüchtete. ((Vgl. Decker et al.: Die enthemmte Mitte S. 15f.)) Im Hinblick auf die beiden letzteren wird das häufig mit “Etabliertenvorrechten” begründet, dass also die, die “zuerst da waren”, mehr Rechte haben sollten als die, die neu dazustoßen. Dieses Phänomen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit findet bei allen Studien zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ((Vgl. Heitmeyer, Wilhelm (Hrsg.): Deutsche Zustände. Bd. 1-10. Frankfurt am Main, Berlin: Suhrkamp 2002-2012, Decker et al.: Die enthemmte Mitte, Zick, Andreas; Klein, Anna: Fragile Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014. Hrsg. von Ralf Melzer. Bonn: J. H. W. Dietz 2014.)) seinen Platz, hat es aber bisher nicht als Diskriminierungsform in den Diskurs der Mehrheitsgesellschaft geschafft. Damit werden Etabliertenvorrechte nicht mit Rassismus oder Rechtsextremismus in Verbindung gebracht und sind damit nicht vom Tabu des Rechtsextremismus oder des Rassismus betroffen. ((Vgl. Melzer: Fragile Mitte – Feindselige Zustände S. 83. )) Damit einhergehend ist besonders die Diskriminierung aufgrund von Staatsbürger*innenschaft nicht als eine solche (an-)erkannt:
In modernen Gesellschaften stehen solch willkürliche Benachteiligungen [birthright lottery ((Birthright lottery: Begriff von Ayelet Shachar, “Wink des Schicksals, der den einen qua Geburt einen privilegierten Status verleiht, während er andere von Beginn an in eine benachteiligte Position bringt”, Lessenich, Stephan: Neben uns die Sintflut. Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis. München: Hanser Berlin, 2016, S. 145.))] prinzipiell in der Kritik. Die angeborenen Ungleichheiten des Geschlechts etwa, der Rasse oder auch der sozialen Herkunft – die berühmten Diskriminierungskategorien gender, class und race – fordern zumindest den normativen Anspruch dieser Gesellschaften nach politischen Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung und des sozialen Ausgleichs heraus. Für den nicht weniger geburtszufälligen Ungleichheitsfaktor Staatsbürgerschaft gilt dieser Anspruch hingegen nicht. Vielmehr ist das genaue Gegenteil der Fall: Die gegebene oder aber fehlende Staatsbürgerschaft ist hier ein anerkannter und wirkmächtiger Grund für rechtliche wie soziale Besser- oder Schlechterstellung. ((Lessenich: Neben uns die Sintflut S. 145f. ))
Die Diskriminierung aufgrund von Staatsbürger*innenschaft tritt auch in einem anderen Kontext zutage: Wer keine deutsche Staatsbürger*innenschaft hat, hat in Deutschland kein politisches Mitbestimmungsrecht und keine Chance, dass Politiker*innen auf ihre*seine Sorgen und Wünsche eingehen, da Menschen ohne deutsche Staatsbürger*innenschaft sie nicht wählen können. Hier wird der Rassismus eines jeden (demokratischen) Nationalstaates, aber besonders des deutschen mit seinem Abstammungs-Prinzip deutlich: Wer nicht deutsche*r Staatsbürger*in ist, auch wenn er*sie noch so lange in Deutschland wohnt, hat kein Mitbestimmungsrecht und keine Chance, als gleichberechtigte*r Akteur*in im politischen Diskurs wahrgenommen zu werden. Das ist im Hinblick auf Geflüchtete besonders deutlich: sie werden nicht als Menschen mit einer Stimme und mit dem Recht, sich einzumischen, betrachtet. So ist es kein Wunder, dass deutsche Politiker*innen so sehr auf die “Sorgen und Nöte” der mehrheitsdeutschen Wähler*innen, auch wenn diese noch so rassistisch sind, eingehen, aber nicht auf die von Menschen, die die deutsche Staatsbürger*innenschaft nicht besitzen. Immerhin, seit 2000 ist es unter gewissen Bedingungen möglich, auch als eingewanderte Person mit nichtdeutscher Staatsbürger*innenschaft beziehungsweise solchen Eltern eine deutsche Staatsbürger*innenschaft zu erhalten. Das schlägt sich durchaus auch im politischen Diskurs nieder. Eine Randposition bleibt es aber dann doch, wie jede Position einer marginalisierten Minderheit. Zusätzlich haben Menschen, die nicht mindestens acht Jahre erlaubterweise in Deutschland leben und so keine Möglichkeit haben, die deutsche Staatsbürger*innenschaft zu erhalten, immer noch keine politische Stimme. Auch nehmen viele den Wechsel zur deutschen Staatsbürger*innenschaft nicht vor, weil sie dafür ihre alte Staatsbürger*innenschaft aufgeben müssten. Damit ist strukturell angelegt, dass eingewanderten Menschen die Entscheidung dazu besonders schwer gemacht wird. ((Mehr dazu in Fußnote 39.))
Zusammendenken von Rassismus und Rechtsradikalismus
Ein weiterer Faktor, der die Haltung der deutschen Mehrheitsgesellschaft mitbestimmt, ist das Zusammendenken von Rassismus und Rechtsradikalismus. ((Vgl. Fekete, Liz: “Why the NSU case matters. Structural racism and covert policing in Europe”. Der NSU in bester Gesellschaft. Zwischen Neonazismus, Rassismus und Staat. Hrsg. von Sebastian Friedrich, Regina Wamper und Jens Zimmermann. Münster: Unrast 2015. 49-64, S. 53.)) Wer sich selbst nicht als rechtsradikal verortet oder verortet wird, sprich sich nicht in einer (neo-)nationalsozialistischen oder sonstigen rechtsradikalen Organisation oder Umfeld bewegt, versteht sich nicht als rassistisch und wird auch häufig nicht als rassistisch wahrgenommen. Damit sind gerade Formen von Rassismus außerhalb eines rechtsradikalen Spektrums, wie zum Beispiel Rassismus in staatlichen Institutionen oder Rassismus in der deutschen Mehrheitsgesellschaft, kaum in der öffentlichen Wahrnehmung präsent und werden auch sehr konsequent negiert, wie sich gerade auch bei den NSU-Morden und dem darauffolgenden Prozess sehr deutlich gezeigt hat. ((Vgl. Fekete, Liz: Why the NSU case matters. )) Obwohl sich im Zusammenhang mit den NSU-Morden der Rassismus der Behörden wie der Medien zweifellos und offensichtlich gezeigt hat, ist bis heute gerade dieser Aspekt von staatlicher ebenso wie ziviler Seite kaum aufgearbeitet worden. ((Zum NSU-Komplex findet sich am Ende der Seite eine Liste mit Inernetadressen und Leküreempfehlungen.))
Racial Profiling
So zeigt sich sogar gesetzlich fixierter Rassismus ((Vgl. Cremer, Hendrik: “Racial Profiling” – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte 2013.)) gerade auch in der “verdachtsunabhängigen Kontrolle”, die Polizist*innen besonders im Bereich von Bahnhöfen durchführen, meist zur Feststellung unerlaubt nach Deutschland Eingereister, aber auch auf der Suche nach illegalisierten Drogen oder Verstößen gegen die Hausordnung von Bahnhöfen, so verdachtsunabhängig nicht. Polizist*innen müssen selektiv vorgehen und dürfen selbst entscheiden, wen sie für verdächtig genug halten, um eine Person zu kontrollieren – und greifen dafür, bewusst oder unbewusst, oft auf auf rassistische und andere Stereotype und Vorurteile – gerne als “Erfahrung” verkauft – zurück. ((Vgl. Sow, Noah: Deutschland Schwarz Weiß. Der alltägliche Rassismus. München: Goldmann 2009. )) Gerade bei der Suche nach unerlaubt Eingereisten sucht die Polizei gezielt nach Menschen, die für sie “ausländisch” aussehen und orientiert sich da besonders an der Hautfarbe oder an sonstigen phänotypischen Merkmalen. ((Cremer, Hendrik: ““Racial Profiling”: Eine menschenrechtswidrige Praxis” (2014). https://www.boell.de/de/2014/10/22/racial-profiling-eine-menschenrechtswidrige-praxis, letzter Zugriff: 01.09.2018.)) Es gibt unzählige Berichte von Schwarzen und People of Color in Deutschland über die unzähligen Polizeikontrollen, die sie über sich ergehen lassen müssen.
Deutschsein ist weiß
Eine weitere spezifische Form des deutschen Rassismus, für die es keine Wahrnehmung gibt und die in der Berichterstattung immer wieder reproduziert wird, ist die Assoziation von “Deutschsein” mit weißsein. Wer in den Augen der Berichtenden nicht weiß ist, kann nicht “deutsch” sein. Sofort ist die Rede von “Migrant*innen”, von “Menschen mit Migrationshintergrund”, von Menschen “(nord-)afrikanischen Aussehens”. Wer Schwarz ist, sieht sich immer wieder mit der Frage nach der wirklichen Herkunft konfrontiert. Auch wenn die eigene Familie seit Generationen und Jahrhunderten in Deutschland – einem identitären Konstrukt, das auch erst seit 1871 besteht – lebt, ist es für die deutsche Mehrheitsgesellschaft nicht möglich, sie als Deutsche zu akzeptieren. ((Vgl. Sow, Noah: Deutschland Schwarz Weiß.)) Dass das weiß sein als “normal” gesetzt wird, zeigt sich auch bei Formulierungen, dass Menschen “anderer Hautfarbe” oder “anderen Aussehens” dies oder das gemacht haben oder ihnen angetan wurde. Damit sind nie Weiße gemeint. Auch bei der Berichterstattung Ende August zu den Angriffen von Neonazi-Hools in Chemnitz auf Menschen, die diese Neonazis nicht als Deutsche identifiziert hatten, wird die Kategorisierung der Nazis in der Berichterstattung unkritisch übernommen und von Angriffen auf “Migranten”, “Geflüchteten” und “Ausländern” berichtet. ((Vgl. die Berichterstattung der SZ, FAZ, Welt, Bild und anderen zu den Pogromen in Chemnitz.))
Die fortschrittliche Gesellschaft
Ein weiterer Aspekt des in Deutschland weit verbreiteten Rassismus, der diesmal aber die gesamte “westliche, freiheitliche” Welt betrifft, ist die Vorstellung einer “fortgeschrittenen, entwickelten” Gesellschaft, im Gegensatz zur “Dritten Welt”, zu den “Entwicklungsländern”. Hier setzt sich der althergebrachte weiße Kolonialismus und der weiße Überlegenheitsgedanke fort. Entsprechend werden gerade Geflüchtete, aber auch Muslima*e und damit natürlich auch muslimische Geflüchtete als gefährlich für die deutsche Demokratie betrachtet, weil sie ja aus “rückschrittlichen” Gesellschaften kämen bzw. “rückschrittliche” Werte vertreten würden. Die Forderung, dass Menschen, die in die deutsche Gesellschaft aufgenommen werden wollen, sich an die “demokratischen” und “freiheitlichen Werte” dieser Gesellschaft anzupassen haben und sonst keinen Platz hier hätten, legt bei 10% rechtsextremen deutschen Staatsbürger*innen und um die 20 % weiteren deutschen Staatsbürger*innen, deren Überzeugungen für Rechtsradikalismus anknüpfungsfähig sind, doppelte Standards an, verklärt die “eigene” “freiheitliche” Gesinnung und unterstellt allen “anderen” eine autoritäre, “rückschrittliche” Gesinnung.
Diese Überheblichkeit und Geschichtsvergessenheit ebenso wie der Rassismus zeigte sich besonders deutlich bei der 2007 vorgenommenen Einschätzung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg zu den mutmaßlichen Täter*innen der NSU-Morde, dass
[v]or dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturraum mit einem hohen Tabu belegt ist, abzuleiten [ist], dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist.” ((Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA-BW) (Autor: KHK Udo Haßmann): Gesamtanalyse der bundesweiten Serie von Tötungsdelikten an Kleingewerbetreibenden mit Migrationshintergrund, o.O. (Stuttgart), o.J. (30.1.2007). Zitiert in: Tribunal ‘NSU-Komplex auflösen’: “Der instituionelle Rassismus bei den Ermittlungen und die Kriminalisierung der Betroffenenen”. http://www.nsu-tribunal.de/unsere-anklage-der-institutionelle-rassismus, letzter Zugriff: 01.09.2018. ))
Obwohl Angehörige von Anfang an darauf hinwiesen, dass Neonazis hinter den Morden stecken könnten, wollte die Polizei davon nichts wissen, rechtfertigte dies mit absurden Begründungen wie der gerade genannten und rassistischen Stereotypen gegenüber den Opfern, die die Polizei in mafiöse Verwicklungen ver-strickt vermutete. Und das 62 Jahre nach der Niederschlagung des NS-Regimes und der Verübung des Holocaustes und circa 15 Jahre nach den Pogromen gegen (vermeintlich) zugewanderte Menschen in Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda, Solingen, Mölln und anderen Attacken Anfang der 90er Jahre, bei denen innerhalb von vier Jahren 56 Menschen getötet wurden. Übrigens wurden ab 1990 bis heute 193 Todesopfer rechter Gewalt gezählt, sowie circa 600 weitere Mordversuche. ((Vgl. Brausam, Anna: “Todesopfer rechter Gewalt seit 1990”. http://www.opferfonds-cura.de/zahlen-und-fakten/todesopfer-rechter-gewalt/, letzter Zugriff: 01.09.2018.))
Zuwanderungsland Deutschland wider Willen ((Folgendes Kapitel bezieht sich insbesondere aus Herbert, Ulrich: Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert. München: Beck 2014 und Jäger, Margarete: “Skandal und doch normal. Verschiebungen und Kontinuitäten rassistischer Deutungsmuster im deutschen Einwanderungsdiskurs.” Der NSU in bester Gesellschaft. Zwischen Neonazismus, Rassismus und Staat. Hrsg. von Sebastian Friedrich, Regina Wamper und Jens Zimmermann. Münster: Unrast 2015. 30-48.))
Auch im Umgang mit Asylsuchenden zeigt sich der Rassismus, der hier mit Etabliertenvorrechten Hand in Hand geht, sehr deutlich. Nach den Erfahrungen von Hunderttausenden aus Nazi-Deutschland geflüchteten Menschen, überwiegend Jüdinnen*Juden, die Schwierigkeiten hatten, von anderen Ländern aufgrund sehr restriktiver Asylbestimmungen aufgenommen zu werden, wurde im Grundgesetz der BRD das Recht auf Asyl bei politischer Verfolgung festgeschrieben. In den ersten Jahrzehnten des Bestehens der BRD wurde dieses Asylrecht wenig in Anspruch genommen. Jedoch wurde bereits mit den Debatten über die sogenannten “Gastarbeiter*innen” ((Aufgrund von Arbeitskräftemangel wurden 1955-1973 Menschen aus dem Ausland als Arbeitskräfte angeworben, jedoch mit der Erwartung, dass diese die BRD wieder verlassen, sobald sie als Arbeitskräfte nicht mehr “gebraucht” würden. Stattdessen siedelten sich viele in der BRD an und holten ihre Familien nach.)) klar, dass es für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht möglich schien, zugezogene Menschen anderer Nationalitäten in ihre Gemeinschaft aufzunehmen. Hier kam zum ersten Mal die bis heute andauernde und weit verbreitete Ansicht auf, es gebe “nützliche” Ausländer*innen, die es als gute Arbeitskräfte nach Deutschland zu holen gelte und die anderen, die es fernzuhalten gelte. Aufgrund dessen, dass zu diesem Zeitpunkt Arbeiter*innen gebraucht wurden. kam der Rassismus gegenüber den “Gastarbeiter*innen” nicht unverhohlen zum Ausdruck, sondern eher in Form von Paternalismus und Überheblichkeit, sowie in Debatten über die Integrierbarkeit beziehungsweise Nicht-Integrierbarkeit insbesondere von Türk*innen. 1982, circa zehn Jahre nach dem Anwerbestopp von Gastarbeiter*innen, 1982, deklarierte die Bundesregierung, “Deutschland [sei] kein Einwanderungsland” und beschloss, den Anteil an Ausländer*innen in der BRD spürbar zu reduzieren. Spätestens ab da gilt die Zuwanderung in Deutschland als problematisch, als Bedrohung für die deutsche Identität und für die soziale wie körperliche “Sicherheit” von Deutschen. ((Vgl. Jäger, Margarete: Skandal und doch normal S. 36.))
In der DDR wurden zur gleichen Zeit Vertragsarbeiter*innen insbesondere aus den “Bruderstaaten” Vietnam und Mosambik angeworben. Abgesehen von offiziellen Veranstaltungen zelebrierter Völkerfreundschaft gab es eine strenge Trennung der Vertragsarbeiter*innen von der restlichen Bevölkerung, Kontakte zu den Vertragsarbeiter*innen mussten gemeldet werden. Die Vertragsarbeiter*innen lebten in Sammelunterkünften, unter prekären sozialen und arbeitsrechtlichen Bedingungen. Schwangere Vertragsarbeiterinnen zum Beispiel mussten entweder die Schwangerschaft abbrechen oder wurden abgeschoben. Jeglicher öffentlicher Diskurs über das Zusammenleben von einheimischer Bevölkerung und Vertragsarbeiter*innen wurde unterdrückt. Insgesamt machten Ausländer*innen weniger als ein Prozent der Bevölkerung in der DDR aus. ((Vgl. Herbert, Ulrich: Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert S. 1173.))
Der Umgang mit zugewanderten Menschen in beiden deutschen Staaten zeigt den damals immer noch tief sitzenden Rassismus der Menschen, der allerdings aus unterschiedlichen Gründen noch nicht so stark zum Ausbruch kam. Ab 1989, mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der daraus entstehenden Fluchtbewegung vieler Menschen auch in die neu vereinigte Bundesrepublik, zeigte sich der Rassismus immer unverhohlener. Die Union hatte seit Jahren – mit der wachsenden Zahl an Asylbewerber*innen auch schon vor 1989 – gegen “Asylbetrug” agitiert und eine Grundgesetzänderung des Asylrechtsparagrafen gefordert. Lange Zeit hatten sich SPD und Grüne dagegen gesperrt. Parallel zu der sich zuspitzenden feindlichen Stimmung gegenüber Asylbewerber*innen kam es zu ersten Überfällen auf Asylunterkünfte, die erst kurz zuvor von der Regierung eingeführt worden waren, um die Menschen von einem Asylantrag abzuhalten.
Die rassistische Gewalt gegenüber Asylbewerber*innen, aber auch sonstigen Migrant*innen und als nicht-deutsch Wahrgenommenen gegenüber eskalierte in den folgenden Jahren. 1991 kam es zu 6 Tage andauernden Pogromen gegen ein Wohnheim für Vertragsarbeiter*innen und eine Asylunterkunft in Hoyerswerda. Die von dort geretten Arbeiter*innen wurden in der Folge abgeschoben. Es folgten unzählige Angriffe auf Asylunterkünfte, Wohnheime für Vertrags- oder Gastarbeiter*innen und auf Menschen, die für die Angreifer*innen nicht deutsch genug schienen. 1992 wurde in Rostock-Lichtenhagen vier Tage lang unter Beifall von circa 3000 Menschen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber*innen von mehreren hundert Menschen angegriffen und das danebenliegende Wohnheim für ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiter*innen angezündet und von der Polizei im Stich gelassen. Weitere Pogrome, Brandanschläge auf Asylunterkünfte und Angriffe auf und Ermorderungen von Menschen, die für ihre Angreifer*innen nicht deutsch genug waren, folgten.
Nach dem Brandanschlag in Mölln, bei dem drei Menschen getötet und neun schwer verletzt wurden, die bereits seit Jahren in Deutschland lebten, erhob sich erstmals breiter Protest in der Bevölkerung, in Form von Demonstrationen und kilometerlangen Lichterketten, bei denen gegen “Ausländerfeindlichkeit” protestiert wurde. Jedoch zogen in diesen Jahren auch die beiden offen rechtsradikalen Parteien Die Republikaner und die DVU (Deutsche Volksunion) in den 90er Jahren in insgesamt fünf Landtage ein und erhielten circa 5-12% der Stimmen.
Zur selben Zeit, nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, siedelten sich viele deutschstämmige Menschen, sogenannte “Aussiedler*innen” und besonders Russlanddeutsche in Deutschland an. Gab es 1990 noch Misstrauen gegenüber diesen Menschen, fokussierte sich dann der Hass auf die “rein ausländischen” Zugezogenen. 3 Millionen Russlanddeutsche siedelten sich im selben Zeitraum in Deutschland an und wurden vergleichsweise “wie von einem Schwamm [absorbiert]” ((Vgl. Decker et al., Die enthemmte Mitte S. 15.)). Die Geschichte der Russlanddeutschen wird – auch wenn statistisch die Angleichung an den Rest der deutschen Bevölkerung noch nicht ganz abgeschlossen ist – als Erfolgsgeschichte betrachtet. ((Vgl. Wikipedia: “Russlanddeutsche”, https://de.wikipedia.org/wiki/Russlanddeutsche, letzter Zugriff: 01.09.2018.)) Dass die Integration der “Russlanddeutschen” dermaßen problemlos vonstatten ging, lässt vermuten, dass materielle Befürchtungen aufgrund neuer “Konkurent*innen” eher Vorwand oder Rechtfertigung rassistischer Vorurteile sind als dass eine tatsächliche materielle Konkurrenz Rassismus verursacht. ((Vgl. Decker et al., Die enthemmte Mitte S. 15.))
In Reaktion auf die Pogrome setzte die CDU 1993 ihre Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzartikels zum Asylrecht durch. Im sogenannten “Asylkompromiss” wurde eingeführt, dass nur Leute, die aus einem Land einreisen, indem die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gelten, in Deutschland Asyl beantragen können. Faktisch wurde damit das Recht auf Asyl abgeschafft, denn Deutschland war als Binnenland inmitten von Ländern, für die diese Konventionen gelten, auf den allermeisten Fluchtwegen nicht mehr erreichbar. Nur wer per Flugzeug direkt nach Deutschland einreiste, konnte noch Asyl beantragen. Daraufhin – und auch weil sich die politische Lage in vielen Ländern beruhigte – ging die Zahl der Einwandernden und Asylbewerber*innen stark zurück.
Der Umgang von Politik und Medien mit Asylbewerber*innen und Zugewanderten in den 1990ern trug vermutlich dazu bei, dass sich bundesweit Neonazis organisierten und radikalisierten und Gewalt- und Terrorakte gegenüber Menschen, die nicht in ihr Weltbild passten, zu einem Teil ihres Handlungsfeldes machten. So formierte sich der Nationalsozialisten Untergrund NSU Ende der 90er Jahre aus diesen Strukturen heraus ((Vgl. Herbert, Ulrich: Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert S. 1178 und “Der NSU im Netz von Blood & Honour und Combat 18”. Der NSU in bester Gesellschaft. Zwischen Neonazismus, Rassismus und Staat. Hrsg. von Sebastian Friedrich, Regina Wamper und Jens Zimmermann. Münster: Unrast 2015. 11-29.)), ebenso viele weitere weniger bekannte neonationalsozialistische Gruppen, die Bombenanschläge durchführten und Menschen ermordeten ((Vgl. Andreasch, Robert: “Vom Penzberger Rathaus bis zum Münchner Olympia-Einkaufszentrum. Rechte Attentate in Bayern”. Nie wieder. Schon wieder. Immer noch. Rechtsextremismus in Deutschland seit 1945. Hrsg. von Winfried Nerdinger, Mirjana Grdanjski und Ulla-Britta Vollhardt. München: NS-Dokumentationszentrum, 2017. 63-73, S. 67 ff.)).
Ende der 1990er war von der Skandalisierung von “Ausländer*innenkriminalität” geprägt. Gleichzeitig kam mit Beginn der rot-grünen Koalition ab 1998 auch der Begriff der “multikulturellen Gesellschaft” auf und wurde heiß diskutiert. Der Kurs der Regierung änderte sich im Hinblick auf Migration und Asyl. Das Staatsbürger*innenschaftsrecht wurde so weit geändert, dass Einwander*innen die Möglichkeit bekamen, die deutsche Staatsbürger*innenschaft zu erlangen ((Aktuell ist es auf folgendem Weg möglich, die deutsche Staatsbürger*innenschaft zu erhalten: 1. Wenn mindestens ein Elternteil deutsche*r Staatsbürger*in ist – diese Kinder dürfen ihr Leben lang eine doppelte Staatsbürger*innenschaft behalten–, 2. wenn Kinder von nichtdeutschen Eltern auf deutschem Boden geboren werden, solange die Eltern bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen – diese Kinder müssen sich mit 18 für eine Nationalität entscheiden– oder 3. durch Einbürgerung, bei der einiges an Hürden wie dem Einbürgerungstest und einem Deutschtest bewältigt werden müssen und die Person weder Sozialhilfe erhalten noch vorbestraft sein darf und mindestens acht Jahre in Deutschland leben muss. Vgl. Bundesauslaenderbeauftragte.de: “Einbürgerung in Deutschland”. http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html, letzter Zugriff: 01.09.2018.)). Damit wurde auch das bis dahin geltende nur vererbbare Staatsbürger*innenrecht (ius sanguinis), das seit 1913 mehr oder weniger unverändert war, wenn auch nicht abgeschafft, so zumindest aufgeweicht ((Vgl. VVN-BdA Kreisverband Augsburg: “Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland – eine Übersicht über die letzten 100 Jahre” (2007). http://vvn-augsburg.de/1a_jahrestage/texte/staatsbuergerschaftsrecht2007.pdf, letzter Zugriff: 01.09.2018.)).
Des Weiteren rief die rot-grüne Koalition in Reaktion auf den 2000 verübten Anschlag auf eine Synagoge in Düsseldorf zum “Aufstand der Anständigen” auf. Zahlreiche Demonstrationen wurden organisiert und Initiativen gegen Rechtsextremismus ins Leben gerufen. 2005 wurde ein neues Zuwanderungsgesetz verabschiedet, das Zuwanderung wie auch seine Begrenzung gesetzlich festschrieb.
Auch wenn vordergründig auch durch den Kurswechsel in der Regierung sich die Lage im kommenden Jahrzehnt zu entspannen schien, so begann der NSU in dieser Zeit seine Mordserie, die lange Jahre von den Medien rassistischerweise als “Döner-Morde” bezeichnet wurde und die Aufdeckung des NSU bei Verfassungsschutz und Polizei mindestens durch rassistisch motiviertes Totalversagen, teilweise mit Sicherheit auch bewusst verhindert wurde, sodass er über zehn Jahre lang ungestört agieren konnte. Bis heute wird die Aufklärung bewusst sabotiert und verhindert, institutioneller Rassismus geleugnet, der Fokus lediglich auf Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe gerichtet. Von einem ganzen Netzwerk, das sie unterstützt haben muss, wollen die ermittelnden Behörden nichts wissen.
Zudem geriet der Islam seit den islamistischen Anschlägen vom 11. September 2001 immer mehr in den Fokus der deutschen Mehrheitsgesellschaft und steigerte sich zu antimuslimischem Rassismus. So änderte sich seit den 80er Jahren die Bezeichnung von “Ausländern” über “Menschen mit Migrationshintergrund” zu “Moslems” im Jahr 2001. Während vor 2001 Gefahr nur von denjenigen auszugehen schien, die sich nicht anpassen wollten, wurden nun auch assimilierte Menschen zur potenziellen Gefahr stilisiert, als fundamentalistische Terrorist*innen, die auf den richtigen Augenblick warteten, sich zu enttarnen. ((Vgl. Jäger, Margarete: Skandal und doch normal S. 41ff. )) Seitdem gibt es Diskussionen darüber, ob der Islam zu Deutschland gehöre oder nicht und ob Muslime in den “demokratischen” Staat Deutschland integrierbar seien.
Back to the 90s – oder nicht?
Seit 2015 spitzt sich die Lage wieder auf eine Weise zu, die so sehr an die 90er Jahre erinnert, dass es eine*n schwindelt: Januar 2015 wurde unter einer im Bau befindlichen Asylunterkunft eine Rohrbombe gefunden mit der Aufschrift “Tod IS”, umrahmt von zwei Hakenkreuzen. ((Reinfrank, Timo; Brausam, Anna: “Rechter Terror gegen Flüchtlinge – Die Rückkehr der rechten Gewalt der 1990er Jahre”. Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland. Die Leipziger “Mitte”-Studie 2016. Hrsg. von Oliver Decker, Johannes Kiess und Elmar Brähler. Gießen: Psychosozial-Verlag 2016. 235-243. S. 236.)) Medienresonanz gleich null. Danach Brandanschläge auf Asylunterkünfte, Pogrome in Tröglitz, Freital und Heidenau, in Bautzen, und erst kürzlich im August 2018 in Chemnitz. Die rechte Gewalt eskaliert wieder.
Doch nicht nur das: Die CSU beschließt 2016 ein Bayerisches Integrationsgesetz, das die Anpassung an eine bayerische Leitkultur gesetzlich festschreibt, 2018 dis-kutiert sie bei einer Klausurtagung die “finale Lösung der Flüchtlingsfrage”. Es wird gegen integrationsunwillige, “kriminelle”, für die Deutschen und besonders für die “deutschen Frauen” gefährliche, das Sozialsystem ausnutzen wollende, arbeitsunwillige, muslimische und damit “rückständige”, demokratiefeindliche Geflüchtete gehetzt. Die EU beschließt die Schließung ihrer Grenzen und verhindert die private Seenotrettung für übers Mittelmeer Flüchtende.
Eine Sache, die sich von den 90ern unterscheidet: die AfD. Sie zeigt sich immer offener rechtsradikal und gewinnt dabei immer mehr an Zuspruch. Aktuell kommt sie auf ca. 15-17 % Wähler*innenstimmen und liegt damit gleichauf mit der SPD ((Vgl. Zicht, Wilkow; Cantow, Matthias: “Sonntagsfrage Bundestagswahl”. http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm, letzter Zugriff: 01.09.2018.)). Sie sitzt seit 2017 mit 12,6 % im deutschen Bundestag, als erste offen rechtsradikale Partei seit Gründung der Bundesrepublik. In den bayerischen Landtag wird sie im Oktober diesen Jahres bei der bevorstehenden Landtagswahl mit Sicherheit einziehen, erste Stimmen aus der CSU werden laut, mit der AfD zu koalieren. Damit könnte die AfD die erste offen rechsradikale Partei sein, die an einer Regierung beteiligt ist ((Wobei auch heute schon davon gesprochen werden kann, dass die CSU in Bayern die gleiche Politik betreibt, die die AfD propagiert. )). Noch nie konnte die organisierte Rechte das vorhandene rassistische, rechtsradikale und autoritäre Potenzial, das in der deutschen Bevölkerung schlummert, so gut kanalisieren, organisieren und politisieren.
Da bleibt es ein kleiner Trost, dass auch diejenigen, die sich gegen Rassismus und Rechtsradikalismus aussprechen, lauter und wacher sind als in den 90er Jahren, organisierter, politisierter, entschiedener.
Rechtsenthemmung statt Rechtsruck
Kommen wir zu unserer Ausgangsfrage zurück: Haben wir es mit einem “Rechtsruck” zu tun? Und haben die Geflüchteten Anteil an dieser Entwicklung? Seit 2015 steigt die Gewalt gegen Geflüchtete und Menschen, die für gewisse Leute nicht “deutsch genug” zu sein scheinen, an. Seit 2015 steigen auch die Asylbewerber*innenzahlen an und erreichten im August 2015, als Angela Merkel eigenmächtig die deutschen Grenzen öffnen ließ, ihren Höhepunkt. Damals staunten viele über die deutsche “Willkommenskultur”. Von der ist heute nicht mehr viel zu sehen. Sind also doch die Asylbewerber*innen daran schuld? Haben sie es sich “verspielt”, sind sie zu schwierig, als dass es möglich sei, sie in Deutschland zu integrieren?
Wohl kaum.
Ich habe im Artikel den deutschen Rassismus in vielen seiner Facetten vorgestellt und seine Entwicklung in den letzten Jahrzehnten skizziert. Der Diskurs um “kriminelle”, integrationsunwillige, und antidemokratische Gastarbeiter*innen/Ausländer*innen/Türk*innen/Menschen mit Migrationshintergrund/Muslima*e/Asylbewerber*innen/Geflüchtete/ Migrant*innen etc. ist Jahrzehnte alt.
Die aktuellen Entwicklungen zeigen auf, dass trotz scheinbarer Bemühungen im Kampf gegen Rechtsradikalismus besonders Anfang der 2000er Jahre, nur – wenn überhaupt – an der Oberfläche gekratzt wurde. Wir sind weit davon entfernt, dass die deutsche Mehrheitsgesellschaft sich ernsthaft mit ihren Privilegien und mit ihrem eigenen rassistischem Verhalten auseinandersetzt. In einer Gesellschaft, in der bis heute Rassismus und Rechtsradikalismus damit bekämpft werden sollen, dass die Grenzen dicht gemacht werden, eingewanderte Menschen und Menschen, die nicht ins Mehrheitsbild passen, zur Assimilation an diese Mehrheit gezwungen werden, das Asylrecht eingeschränkt oder sogar außer Kraft gesetzt wird und die Schuld bei den Menschen gesucht wird, die Opfer rechtsradikaler und rassistischer Anfeindungen werden, in einer Gesellschaft, in der nach rassistischen Pogromen wie in Chemnitz Ende August 2018 von der “Selbstjustiz besorgter Bürger” die Rede ist ((Vgl. die Berichterstattung zu den Pogromen in Chemnitz.)), kann von mehr als einem Lippenbekenntnis gegen Rassismus und Rechtsradikalismus nicht die Rede sein.
Aus diesen Ergebnissen heraus muss der Begriff “Rechtsruck” mit Vorsicht gebraucht werden. Wir erleben eine klare Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses nach rechts – allerdings nicht zum ersten Mal. Tabus der letzten Jahre fallen wieder. Jedoch standen sie schon immer auf wackligem Terrain. Insbesondere im Hinblick auf den rassistisch geprägten Diskurs bezüglich nach Deutschland einwandernden Menschen ist eher von einer Kontinuität mit Ausschlägen nach oben zu sprechen, da nie ein Stand erreicht war, der antirassistisch genannt werden kann. Außerdem werden keine Menschen aufgrund ihrer materiellen Sorgen und befürchteter wirtschaftlicher Schwierigkeiten – zu tatsächlichen Einschränkungen kam es ja bisher nicht – neu zu rechten Rassist*innen, sondern nie ausgemerzte rassistische Vorbehalte und Haltungen werden angefacht, politisiert, radikalisiert und kanalisiert. Das rassistische und rechtsextreme Potenzial, das schon immer in der deutschen Bevölkerung geschlummert hat und das nie wirklich angegangen wurde, kommt so klar zum Vorschein wie lange nicht mehr.
Es kann nicht die Rede von einem “Rechtsruck” sein, sondern eher von einer “Rechtsenthemmung”, dass also unterdrücktes oder gehemmtes rechtes Gedankengut gesellschaftsfähiger wird, sich politisiert und organisiert. So wird auch klar, dass die besonders medial und (bildungs-)politisch erfolgte Arbeit gegen Aspekte von gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit mehrheitsgesellschaftlich bei vielen nur zur Hemmung menschenverachtenden Gedankenguts, nicht aber zur Selbstreflexion geführt hat. Zusätzlich wird damit weniger suggeriert, dass die Gesellschaft seit der Niederschlagung des NS-Regimes und spätestens seit den 68ern “weg von rechts” gerückt gewesen sei. Viele haben die Ereignisse der 90er Jahre vergessen. Gelernt haben wohl die wenigsten daraus. Hoffen wir, dass uns das nicht zum Verhängnis wird.
Literatur
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Empfehlungen
Schwarzes Empowerment und Deutscher Rassismus
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ADEFRA e. V. – Schwarze Frauen in Deutschland (http://www.adefra.de/)
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Das Migazin (http://www.migazin.de/)
Anne Chebu: Anleitung zum Schwarzsein.
Noah Sow: Deutschland Schwarz-Weiß. Der alltägliche Rassismus
Katharina Oguntoye, May Opitz, Dagmar Schultz (Hrsg.): Farbe bekennen. Afro-deutsche Frauen auf den Spuren ihrer Geschichte.
NSU und extrem rechter Terror
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Amadeu-Antonio-Stiftung (www.amadeu-antonio-stiftung.de)
Sebastian Friedrich, Regina Wamper, Jens Zimmermann (Hrsg.): Der NSU in bester Gesellschafft. Zwischen Neonazismus, Rassismus und Staat